Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Der Tod ist ein Thema, das viele Menschen lieber verdrängen. Doch gerade wer Haustiere hat, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit dem geliebten Tier geschieht, wenn man selbst nicht mehr da ist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz leben Millionen Menschen mit einem oder mehreren Haustieren – Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel oder andere tierische Gefährten gehören für viele zur Familie. Was aber passiert mit diesen treuen Begleitern, wenn das Herrchen oder Frauchen stirbt?

Haustiere sind rechtlich gesehen keine Erben

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen: Haustiere sind im rechtlichen Sinne keine Personen, sondern werden im deutschen, österreichischen und schweizerischen Recht als Sachen betrachtet. Das mag hart klingen, doch daraus ergibt sich, dass Tiere nicht erben können. Das bedeutet, dass ein Tier nicht direkt als Begünstigter in einem Testament eingesetzt werden kann.

Stattdessen müssen Tierhalter festlegen, wer sich im Todesfall um das Tier kümmern soll. Ohne klare Regelung können Haustiere im schlimmsten Fall im Tierheim landen oder sogar eingeschläfert werden, wenn sich niemand verantwortlich fühlt oder das Tier nicht untergebracht werden kann.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In allen drei Ländern gilt: Ohne ausdrückliche Regelung geht das Haustier in den Besitz der Erben über. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen diese sich einigen, wer das Tier übernimmt. Besteht Uneinigkeit, kann es zu Streit oder ungewollten Lösungen kommen.

  • Deutschland: Gemäß § 193 BGB gehören Haustiere zur Erbmasse. Wer im Testament als Erbe eingesetzt wird, erbt auch das Tier. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
  • Österreich: Laut ABGB § 285a gelten Tiere nicht mehr als Sachen, doch in der Praxis ist ihre Behandlung im Erbfall ähnlich. Auch hier übernimmt der Erbe die Verantwortung.
  • Schweiz: Im Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 641a werden Tiere als Lebewesen mit besonderem Schutzstatus angesehen, aber auch hier können sie nicht direkt erben. Die Verantwortung geht auf den Erben über.

In allen Fällen kann das ohne vorherige Absprachen zu Problemen führen, insbesondere wenn niemand im familiären Umfeld bereit ist, das Tier zu übernehmen.

Warum Vorsorge so wichtig ist

Viele Menschen regeln ihr Erbe bis ins Detail, vergessen dabei aber oft ihre Haustiere. Doch wer sein Tier liebt, sollte auch über dessen Zukunft nach dem eigenen Tod nachdenken. Eine klare Vorsorge bietet Sicherheit für Mensch und Tier.

Folgende Vorkehrungen sind empfehlenswert:

  1. Vertrauensperson benennen: Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens, ob sie bereit wäre, im Ernstfall die Verantwortung zu übernehmen.
  2. Vorsorgevollmacht oder Testament: Halten Sie die Regelung schriftlich fest. Am sichersten ist ein Testament oder ein Erbvertrag, in dem Sie festlegen, wer das Tier bekommt – eventuell auch mit einem Vermächtnis (siehe nächster Abschnitt).
  3. Notfallkarte mitführen: Tragen Sie eine Karte bei sich (z. B. im Geldbeutel), auf der vermerkt ist, dass Sie ein Haustier haben und wer im Notfall kontaktiert werden soll.
  4. Tierverfügung formulieren: Eine Tierverfügung ist ein formloses Dokument, in dem Sie genau beschreiben, wie mit dem Tier umgegangen werden soll (z. B. Ernährung, Medizin, Gewohnheiten, Bezugsperson).

Beispielhafte Tierverfügung

Hier ein Auszug, wie eine Tierverfügung formuliert sein kann:

"Für meinen Hund Bruno wünsche ich mir, dass er bei meiner Freundin Sabine unterkommt. Bruno ist an tägliche Spaziergänge um 8 und 17 Uhr gewöhnt, frisst ausschließlich hypoallergenes Futter und benötigt einmal monatlich Medikamente gegen Arthrose."

Das Tier mit einem Vermächtnis absichern

Auch wenn Tiere nicht erben können, können Sie einer Person ein Vermächtnis hinterlassen, das zweckgebunden für die Versorgung des Tieres bestimmt ist. Zum Beispiel:

"Ich vermache meiner Schwester Claudia 5.000 Euro mit der Auflage, sich um meine Katze Luna zu kümmern und sie artgerecht zu versorgen."

Dieses Geld kann dann für Futter, Tierarztkosten und Pflege verwendet werden. Wichtig ist, dass die Auflage eindeutig formuliert ist. Beachten Sie, dass ein Vermächtnis rechtlich einklagbar sein kann, wenn der Begünstigte das Tier nicht wie vereinbart versorgt.

Tierheime und Tierschutzorganisationen als letzte Option

Nicht jeder hat Menschen im Umfeld, die ein Tier aufnehmen könnten oder wollten. In solchen Fällen gibt es Organisationen, die sich auf die Unterbringung von Tieren nach dem Tod des Halters spezialisiert haben. Dazu zählen:

  • Tierheime
  • Tierschutzvereine
  • Spezialisierte Tierstiftungen

Einige Tierheime bieten sogar sogenannte Tierpatenschaften an: Gegen eine testamentarisch festgelegte Spende verpflichtet sich das Heim, das Tier aufzunehmen und bestmöglich zu betreuen oder weiterzuvermitteln.

Organisationen im Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland:

Österreich:

  • Tierschutzverein Wien – Nimmt Tiere nach dem Tod der Besitzer auf, bei vorheriger testamentarischer Regelung.
  • TierQuarTier Wien – Aufnahme von Haustieren, insbesondere Hunde, Katzen und Kleintiere, bei Absicherung durch Vermächtnis oder Vereinbarung.
  • Gut Aiderbichl – Gnadenhöfe für Haustiere, Nutz- und Wildtiere in Deutschland, Österreich und der Schweiz; finanzieren sich durch Spenden und Erbschaften.

Schweiz:

Was passiert ohne Regelung?

Wenn keine Regelung getroffen wurde, ist die Zukunft des Haustiers ungewiss. Die Erben müssen dann entscheiden, was mit dem Tier geschieht. Wenn niemand die Verantwortung übernehmen will, landet das Tier häufig im Tierheim. Besonders für ältere oder kranke Tiere sinken dort die Vermittlungschancen deutlich.

Emotionale Aspekte nicht unterschätzen

Ein Haustier trauert ebenfalls. Der Verlust seines Menschen kann für ein Tier verstörend und traumatisch sein. Umso wichtiger ist es, dass das Tier nach dem Tod seines Halters in liebevolle, vertraute Hände übergeben wird. Auch für trauernde Angehörige kann es tröstlich sein, wenn das Tier weiterlebt und gut versorgt ist.

Checkliste zur Vorsorge für Haustierbesitzer

  • Vertrauensperson benennen und absprechen
  • Testament mit Tierverfügung und ggf. Vermächtnis erstellen
  • Notfallkarte mit Kontaktdaten mitführen
  • Tierarzt über Vorsorgepläne informieren
  • Kontakt zu einer Tierschutzorganisation aufnehmen

Vorsorge schafft Sicherheit

Mit einer gut durchdachten Vorsorge sichern Sie Ihrem Tier nicht nur ein liebevolles Zuhause, sondern vermeiden auch Streitigkeiten unter Erben oder schwierige Situationen für das Tier selbst. Denken Sie daran: Ihre Verantwortung endet nicht mit dem eigenen Leben – gerade für abhängige Lebewesen wie Haustiere.

Fazit: Verantwortungsvoll handeln für das Wohl des Tieres

Wer ein Haustier hat, sollte frühzeitig über die eigene Sterblichkeit hinausdenken. Eine einfache Regelung kann im Ernstfall Leben retten oder zumindest großes Leid vermeiden. Ob durch Testament, Vermächtnis, Tierverfügung oder die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen – es gibt viele Wege, seinem Tier ein sicheres Leben nach dem eigenen Tod zu ermöglichen.