Urne für zu Hause

URNENGESCHÄFT. Urnen für zu Hause

Dürfen Sie die Asche Ihres Verstorbenen mit nach Hause nehmen?


Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Der Friedhofszwang verbietet es in Deutschland, die Asche eines Verstorbenen im Privatbereich zu verwahren. Dennoch steigt die Zahl der Menschen, die eine freie Verfügung über die Totenasche wünschen, in Deutschland stetig an.

In anderen Ländern sind die Regelungen für den Beisetzungsort eines Verstorbenen weniger strikt. So kann man in den Niederlanden, der Schweiz und Österreich die Asche eines Angehörigen in der Urne mit nach Hause nehmen.

*In Bremen darf die Asche seit dem 1. Januar 2015 durch die Vorlage einer Bestattungsverfügung mit Angabe des Beisetzungsorts und den Nachweis über die Bestimmung einer Person zur Totenfürsorge auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen des Landes Bremen verstreut werden.